Die Materialprobennahme bei Asbestverdacht ist eine kritische und streng geregelte Tätigkeit. Selbst kleinste Fehler können dazu führen, dass gefährliche Fasern freigesetzt werden.
Nur sachkundige Personen dürfen Materialproben zur Asbestanalyse entnehmen. Gesetzliche Grundlage ist die TRGS 519 = Technische Regeln für Gefahrstoffe in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung.
Wichtig ist, jede Staubentwicklung bei der Materialentnahme zu vermeiden, deshalb muss die Probe feucht entnommen werden. In den meisten Fällen genügen kleine Mengen von wenigen Gramm.
Auf jeden Fall sollte bohren, fräsen oder schleifen im Verdachtsfalle vermieden werden.
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Vor Beginn der Arbeiten ist es wichtig, den Bereich abzusperren und die Lüftung auszuschalten, damit eine Verteilung der Fasern in andere Räume vermieden wird. Die probennehmende Person muss auf persönliche Schutzausrichtung achten (Schutzanzug, FFP3-Maske). Nach der Entnahme ist das Material luftdicht für den Laborversand zu verpacken. Im Probennahmeprotokoll sind folgende Daten zu vermerken: das Datum der Entnahme, der Probennahmeort und die Beschreibung der Materialart, gegebenenfalls eine Fotodokumentation. Die Untersuchung des Materials muss von einem akkreditierten Labor erfolgen, z.B. nach DIN EN ISO 17025.
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Joachim Weise
Sachkundiger für Asbestsanierung nach TRGS 519
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