Seien wir mal ehrlich, niemand würde gerne bei Nebel Auto fahren. Aber in vielen Produktionsstätten arbeiten Menschen täglich unter ähnlich schlechten Sichtbedingungen. Dadurch können Stolperfallen entstehen, die zu Arbeitsunfällen führen. Auch führt schlechtes Licht schnell zur Ermüdung oder zur Fehleranfälligkeit. Denken wir nur an negative Konsequenzen durch falsches Ablesen von Messwerten. Ein weiteres Problem für Arbeitnehmer ist die Blendgefahr durch falsch platzierte LED-Strahler. Die ganze Problematik kann man unter die Begriffe Unfallvermeidung, Qualitätssicherung und menschliches Wohlbefinden einordnen.
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Die ASR A3.4 ein grundlegendes Regelwerk für gutes Licht am Arbeitsplatz. Was steckt hinter dieser Bezeichnung, wie ist die historische Entwicklung und welche Kernthemen umfasst die Arbeitsstättenregel? Die Regel sagt im Grunde folgendes: Beschäftigte müssen ausreichend sehen können - sicher, ermüdungsfrei und ohne Blendung. Die ASR hat eine lange Entwicklungsgeschichte, die eigentlich mit der Industrialisierung im 19. Jahrhundert beginnt. Ab 1920 kamen die ersten Arbeitsschutzideen auf. Die aktuelle A3.4 stammt aus dem Jahr 2011. Sie wird ständig weiterentwickelt. Die Entwicklung geht hin zu einem modernen, ganzheitlichen Beleuchtungskonzept, das heute Sicherheit, Gesundheit, Sehkomfort und Energieeffizienz miteinander verbindet.
Zunächst muss sich der Messtechniker zusammen mit der technischen Leitung abstimmen, welche Arbeitsplätze gemessen werden sollen. Dazu sind Hallenpläne besonders wichtig. Oft kommen auch Anregungen vom Betriebsrat oder von den Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens. Anschließend liegt man das Messraster fest. Es soll eine gleichmäßige Verteilung der Messpunkte erfolgen, welche man mit Kärtchen optisch anschaulich darlegen kann. Keinesfalls darf nur direkt unter der Lampe gemessen werden.
Hier kommt es tatsächlich auf die Art der Tätigkeit und auf die Sehaufgabe an. So genügt für Verkehrswege ein Beleuchtungswert von 100 Lux und für Lagertätigkeiten Werte von 100 bis 200 Lux. Einfache Tätigkeiten in der Produktion benötigen einen Beleuchtungswert von mindestens 300 Lux. Für die Feinmontage oder Qualitätsprüfung gelten höhere Anforderungen. In diesen Fällen sind 500 bis 1000 Lux anzusetzen. Für Bildschirm- oder Büroarbeit gelten 500 Lux als Mindestwert. Einzelne Spitzenwerte der Beleuchtungsmessung genügen nicht für die Zielerreichung. Der Mittelwert muss über dem Sollwert liegen. Neben der Mindestbeleuchtungsstärke ist die ausreichende Gleichmäßigkeit zu bewerten. Dazu verwendet man folgende Formel: Niedrigster Wert der Beleuchtungsstärke im Verhältnis zum Mittelwert. Ein Sollwert von 0,4 ist einzuhalten.
Wir verwenden für die Beleuchtungsmessung ein kalibriertes Mavolux 5032 C, welches für die Beurteilung von Arbeitsplätzen hervorragend geeignet ist. Zur Ermittlung des Farbwiedergabewertes oder der Flimmerfrequenz setzen wir das Messgerät UPR-TEK ein, wenn die oben genannten Messaufgaben bei der Arbeitsplatzbewertung berücksichtigt werden sollen.
Diese DIN-Norm spielt tatsächlich eine zentrale Rolle bei der Bewertung von Arbeitsplätzen hinsichtlich Beleuchtung, Sehkomfort und Arbeitsschutz. Sie ist heute die wichtigste technische Grundlage für die Planung, Bewertung und Prüfung künstlicher Beleuchtung in Innenräumen — insbesondere auch in Industriehallen. Die europäische Norm definiert neben der Beleuchtungsstärke die UGR-Blendungsbewertung, die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung, die Farbwiedergabewerte und die jeweilige Sehaufgaben. Somit sind bei der Beleuchtungsmessung stets die Arbeitsstättenregel A3.4 und die DIN 12464-1 gemeinsam zu betrachten.
Gerne beantworten wir weitere Fragen zur Beleuchtungsmessung in Ihrem Betrieb. Rufen Sie an unter Telefon 0921-7412744 oder schreiben Sie eine Email an info@umweltmesstechnik-bayreuth.de. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein Angebot. Bitte geben Sie Name und Wohnort bzw. Betriebsstelle an.
Fachkunde bei der VBG in Untermerzbach