Mehrere Leute eines Wohngebietes hören einen nervenden Brummton, wenden sich dann an die zuständige Behörde und hoffen auf Hilfe. Meistens kommt das Umweltamt auch vor Ort, misst den Schallpegel ... und findet keine Auffälligkeit. So berichtete beispielsweise die Zeitung wz-newsline.de von einem Fall in Mönchengladbach. Die Anwohner hatten eine Saftfabrik in dem nahegelegenen Industriegebiet im Verdacht, den Brummton zu verursachen. Das Geräusch war von mehreren Anwohnern deutlich zu hören, wobei es unterschiedlich wahrgenommen wird: entweder als dumpfer oder als heller Ton. Das städtische Umweltamt hatte inzwischen an zwei Tagen gemessen: Einmal vor den Werkstoren sowie auf halber Strecke zwischen Firma und Wohnung, und ein weiteres Mal in der Wohnung einer Anwohnerin.
Das Ergebnis war für die Bewohner alles andere als erfreulich: die Behörde musste dem Fabrikbetreiber zu Gute halten, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten sind. Bei dieser Beurteilung ist nicht nur der gemessene Schallpegel maßgeblich, sondern auch die baurechtliche Einstufung des Wohngebietes. In einem reinen Wohngebiet ist nachts ein Schallpegel von 35 dB(A) zulässig. In einem Mischgebiet darf der Schallpegel nachts mindestens 45 dB(A) betragen.
Maßgeblich für die Beurteilung des Immissionsrichtwertes ist der Beurteilungspegel in einem bestimmten Zeitabschnitt. Nach TA-Lärm ist tagsüber ein Mittelwert über acht Stunden zu bilden, nachts wird die lauteste Stunde im Mittel bewertet. Als Nachtzeit gilt der 8-Stunden-Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr. Eine korrekte Bewertung setzt mindestens drei zeitlich voneinander unabhängige Messungen voraus. Zunächst wird geprüft, ob der Schallpegel nach dB(A) eingehalten wurde.
Ergibt die Messung eine Differenz zwischen A-bewertetem und C-bewertetem Schallpegel von mindestens 20 dB, dann kann von einem tieffrequenten Geräusch ausgegangen werden. In diesem Fall ist eine differenzierte Bewertung innerhalb der Terzbereiche zwischen 20 Hertz und 90 Hertz vorzunehmen (siehe Grafik rechts). Dafür benötigt die Behörde ein Schallpegelmessgerät für eine frequenzselektive Messung. Die Messung ist zwingend innerhalb des Hauses durchzuführen, da sich tieffrequente Töne im Gebäude verstärken können.
Die Behörde ist gehalten, die Ergebnisse der Schallpegelmessung zur Verfügung zu stellen. Falls die Anwohner Zweifel hinsichtlich der korrekten Messung und Bewertung hegen, sollten sie einen unabhängigen Fachmann zur Beratung hinzuziehen. Zeigt die Messung keine Überschreitung der Richtwerte im Rahmen der Terzbewertung, dann bliebe nur eine "good-will-Lösung" mit dem Verursacher anzustreben, d.h. die Betroffenen müssen aufeinander zugehen.
Mittlerweile wird in den Medien regelmäßig von Brummtongeschädigten berichtet. Die Webseite brummton.com listet Fälle in ganz Deutschland auf: Berlin, Hamburg, München, Dresden, Oranienburg, Sylt, usw. Wer die Fälle aufmerksam verfolgt, kommt immer wieder zum Ergebnis: eine Garantie für eine erfolgreiche Quellensuche kann nicht gegeben werden. Auf jeden Fall erfahren die Betroffenen, ob das Geräusch messtechnisch zu erfassen ist und somit real existiert.
Brummtöne sind meistens sehr leise und mit durchschnittlichem Gehör kaum wahrzunehmen. Zur technischen Verstärkung lässt sich am Messgerät XL2 ein Kopfhörer anschließen. Zu beachten ist, dass die Geräusche im Raum je nach Standort unterschiedlich laut sind. Die Messung darf sich deshalb nicht nur auf die Raummitte beschränken, sondern soll auch die Ecken mit einbeziehen. Jedoch darf das Mikrofon nicht direkt an die Wand gehalten werden, da ansonsten der Messwert nicht korrekt ermittelt wird. Rufen Sie an - wir unterstützen Sie bei der Brummtonsuche. Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Dienstleistung kostenpflichtig ist.
Rufen Sie an unter Telefon 0921-7412744 oder schreiben Sie eine Email an info@umweltmesstechnik-bayreuth.de. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein Angebot. Bitte vergessen Sie nicht, Name und Adresse anzugeben.
Mit dem Kopfhörer auf Brummtonsuche
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