Isabelle Moser wohnt seit sechs Jahren im zweiten Stock eines Mehrfamilienhauses aus dem Jahr 1954. Im Mai entdeckte sie einen hellbraunen Fleck an der Decke des Badezimmers. Moser griff zum Telefon und informierte unverzüglich die Vermieterin. Daraufhin stellte die Haustechnikfirma einen Wasserschaden in der darüber liegenden Wohnung fest. Die Bauteilöffnung ergab ein erschreckendes Szenario: das eindringende Wasser hatte die Schlackendämmung durchfeuchtet und die tragenden Holzbalken angegriffen. Die Schlacke wurde sofort entfernt und die Balken freigelegt. So war ersichtlich, dass Braunfäulepilze bereits die Hälfte des Holzes zersetzt hatten. Nun musste eilig geklärt werden, ob der Echte Hausschwamm die Zersetzung verursacht hatte.
Der Echte Hausschwamm mit der lateinischen Bezeichnung Serpula lacrymans zeigt einige auffällige Merkmale. Sein Fruchtkörper mit einer rötlich-bräunlichen Färbung hat einen scharf abgegrenzten weißen Rand und eine rostbraune Fruchtschicht. Der Pilz bildet im fortgeschrittenen Stadium millimeterdicke Stränge, die mehrere Meter lang sein können. Serpula lacrymans ist auch bekannt, für eine intensive Sporenbildung, die nicht mit braunem Staub zu verwechseln ist. Im vorliegenden Schadensfall lagen die oben genannten Merkmale nicht vor. Deshalb entschloss sich der Sachverständige für eine Laboruntersuchung. Vier Materialproben wurden aus dem Schadensbereich entnommen, verpackt und beschriftet und an die Umweltmykologie Berlin als Experten für Holz zerstörende Pilze weitergeleitet.
Der Echte Hausschwamm benötigt zum Wachsen Material mit ausreichender Feuchtigkeit und liebt eine Raumtemperatur zwischen 18 und 22 °C. Er wächst bereits bei einer Holzfeuchte von 25 %. Die optimale Holzfeuchte liegt zwischen 35-60 %. Der Hausschwamm mag keine Zugluft und wächst daher am liebsten im Verborgenen. Bei einer Holzfeuchte von unter 20 % und bei Temperaturen über 26 °C hört der Pilz auf zu wachsen. Sobald sich die Wachstumsbedingungen verbessern, löst sich der Pilz aus der Trockenstarre und wächst weiter. Der Sachverständige misst im Schadensfall die Holzfeuchte in unter-schiedlichen Tiefen der Balken, protokolliert die Messergebnisse und ergänzt den Bericht durch Fotos vom Schadensbereich.
Gemäß DIN-Norm ist Art und Umfang des Befalls durch einen Sachkundigen festzustellen und anschließend durch eine Fachfirma zu beseitigen.
Die Sanierung des Hausschwamms sieht vor, das Mauerwerk mit Schwammsperrmittel zu behandeln, das über eine Bohrlochtränkung ins Mauerwerk eingebracht wird. Eine Alternative hierzu bietet das Heißluftverfahren. Für tragende und aussteifende Holzteile sind nur amtliche geprüfte Holzschutzmittel zugelassen. In allen anderen Fällen kann auf chemischen Holzschutz verzichtet werden, wenn nach der Sanierung zu erwarten ist, dass das Holz dauerhaft trocken bleibt.
Der Hausschwamm ist in den Bundesländern Sachsen und Thüringen meldepflichtig, siehe Auszug aus der sächsischen Bauordnung:
§ 13 Schutz gegen schädliche Einflüsse
(2) Werden in Gebäuden Bauteile aus Holz oder anderen organischen Stoffen vom Hausbock oder vom Echten Hausschwamm befallen, haben die für den ordnungsgemäßen Zustand des Gebäudes verantwortlichen Personen unverzüglich ein Fachunternehmen mit der Bekämpfung und Schadensbeseitigung auf Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung zu beauftragen und der Bauaufsichtsbehörde die Beauftragung sowie den Abschluss der Arbeiten schriftlich anzuzeigen (verantwortliche Stelle: Untere Baubehörde)
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Joachim Weise
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JOACHIM WEISE, Baubiologe (IBN)