Baubiologie und Umweltanalytik in Nordbayern

Baubiologie und Umweltanalytik

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Bayreuth, 28.03.2024


Braunfäule nach einem Wasserschaden

Beim "Echten Hausschwamm" klingeln die Alarmglocken

Serpula lacrymans oder Echter Hausschwamm Isabelle Moser wohnt seit sechs Jahren im zweiten Stock eines Mehrfamilienhauses aus dem Jahr 1954. Im Mai entdeckte sie einen hellbraunen Fleck an der Decke des Badezimmers. Moser griff zum Telefon und informierte unverzüglich die Vermieterin. Daraufhin stellte die Haustechnikfirma einen Wasserschaden in der darüber liegenden Wohnung fest. Die Bauteilöffnung ergab ein erschreckendes Szenario: das eindringende Wasser hatte die Schlackendämmung durchfeuchtet und die tragenden Holzbalken angegriffen. Die Schlacke wurde sofort entfernt und die Balken freigelegt. So war ersichtlich, dass Braunfäulepilze bereits die Hälfte des Holzes zersetzt hatten. Nun musste eilig geklärt werden, ob der Echte Hausschwamm die Zersetzung verursacht hatte.

Materialproben der Braunfäule gehen an das Labor

Der Echte Hausschwamm mit der lateinischen Bezeichnung Serpula lacrymans zeigt einige auffällige Merkmale. Sein Fruchtkörper mit einer rötlich-bräunlichen Färbung hat einen scharf abgegrenzten weißen Rand und eine rostbraune Fruchtschicht. Der Pilz bildet im fortgeschrittenen Stadium millimeterdicke Stränge, die mehrere Meter lang sein können. Serpula lacrymans ist auch bekannt, für eine intensive Sporenbildung, die nicht mit braunem Staub zu verwechseln ist. Im vorliegenden Schadensfall lagen die oben genannten Merkmale nicht vor. Deshalb entschloss sich der Sachverständige für eine Laboruntersuchung. Vier Materialproben wurden aus dem Schadensbereich entnommen, verpackt und beschriftet und an die Umweltmykologie Berlin als Experten für Holz zerstörende Pilze weitergeleitet.

Bestimmung der Materialfeuchte im Holz

Der Echte Hausschwamm benötigt zum Wachsen Material mit ausreichender Feuchtigkeit und liebt eine Raumtemperatur zwischen 18 und 22 °C. Er wächst bereits bei einer Holzfeuchte von 25 %. Die optimale Holzfeuchte liegt zwischen 35-60 %. Der Hausschwamm mag keine Zugluft und wächst daher am liebsten im Verborgenen. Bei einer Holzfeuchte von unter 20 % und bei Temperaturen über 26 °C hört der Pilz auf zu wachsen. Sobald sich die Wachstumsbedingungen verbessern, löst sich der Pilz aus der Trockenstarre und wächst weiter. Der Sachverständige misst im Schadensfall die Holzfeuchte in unter-schiedlichen Tiefen der Balken, protokolliert die Messergebnisse und ergänzt den Bericht durch Fotos vom Schadensbereich.

Die DIN 68800 Teil 4 schlägt Sanierungsmaßnahmen vor

Gemäß DIN-Norm ist Art und Umfang des Befalls durch einen Sachkundigen festzustellen und anschließend durch eine Fachfirma zu beseitigen.

  • Die Ursache der erhöhten Feuchtigkeit ist zu erforschen und zu beseitigen.
  • Der sichtbare Befall ist zu entfernen, z.B. Oberflächengeflecht, Pilzstränge und Fruchtkörper. Putz vom Mauerwerk und losen Mörtel sind abzuklopfen und ggf. Mycelreste durch Abflammen zu entfernen. Auch kleine Holzreste wie Dübel sind zu entfernen und kleine Hohlräume auf Befall hin zu untersuchen.
  • Verdeckte Konstruktionen und Balkenlagen sind freizulegen, wenn ein Befall vermutet wird.
  • Durchwachsene Schüttungen sind einschließlich eines Sicherheitsabstands von 1,50 Meter zum Befall zu beseitigen
  • Befallenes Material ist fachgerecht zu entsorgen, um eine Verschleppungsgefahr in andere Räume zu vermeiden.
  • Nach der Sanierung ist der sanierte Bereich gut zu trocknen.

Die Sanierung des Hausschwamms sieht vor, das Mauerwerk mit Schwammsperrmittel zu behandeln, das über eine Bohrlochtränkung ins Mauerwerk eingebracht wird. Eine Alternative hierzu bietet das Heißluftverfahren. Für tragende und aussteifende Holzteile sind nur amtliche geprüfte Holzschutzmittel zugelassen. In allen anderen Fällen kann auf chemischen Holzschutz verzichtet werden, wenn nach der Sanierung zu erwarten ist, dass das Holz dauerhaft trocken bleibt.

Anzeigepflicht für Hausschwamm in Sachsen und Thüringen

Der Hausschwamm ist in den Bundesländern Sachsen und Thüringen meldepflichtig, siehe Auszug aus der sächsischen Bauordnung:
§ 13 Schutz gegen schädliche Einflüsse
(2) Werden in Gebäuden Bauteile aus Holz oder anderen organischen Stoffen vom Hausbock oder vom Echten Hausschwamm befallen, haben die für den ordnungsgemäßen Zustand des Gebäudes verantwortlichen Personen unverzüglich ein Fachunternehmen mit der Bekämpfung und Schadensbeseitigung auf Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung zu beauftragen und der Bauaufsichtsbehörde die Beauftragung sowie den Abschluss der Arbeiten schriftlich anzuzeigen (verantwortliche Stelle: Untere Baubehörde)

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Unsere Leistungen

  • Gutachtenerstellung
  • Entnahme von Materialproben
  • Holzfeuchtemessung
  • Raumklimamessung

Kontakt

Joachim Weise
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Baubiologe Joachim weise
JOACHIM WEISE, Baubiologe (IBN)

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